Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich

Ab Mo 21.06.2021 gilt: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren, etc. sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

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Veröffentlichung

Mi, 16. Juni 2021

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