Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich
Ab Mo 21.06.2021 gilt: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren, etc. sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
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