Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Info über Quarantäne-Regeln

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch unsere Schule erreicht. Das Gesundheitsamt ist nicht mehr in der Lage, jede positiv getestete Person sowie die Kontaktpersonen anzurufen. Dazu gibt es jetzt neue gesetzliche Regelungen, die das Verfahren vereinfachen. Sie finden anbei ein Schaubild, aus dem die Quarantäne-Regelungen hervorgehen. Die entscheidenden Infos sind:

  • Ihr Kind nimmt wie bisher am Lolli-Testverfahren (Pool-/Einzeltestung) teil.
  • Falls der Pool Ihres Kindes positiv sein sollte, muss Ihr Kind so lange zuhause bleiben, bis klar ist, ob die Einzeltestung negativ war. Mit einem negativem Testergebnis darf Ihr Kind wieder zur Schule kommen.
  • Bei einem positiven Ergebnis wird die Quarantäne nicht mehr durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Jede:r Bürger ist im Rahmen seiner Selbstverantwortung dazu gesetztlich angehalten, sich bzw. seine Kinder in Quarantäne zu begeben.
  • Es gibt die Möglichkeit des Freitestens nach 5 Tagen (Schüler:innen / Kontaktpersonen), wenn keine Symptome auftreten oder kein positiver Selbsttest vorliegt.
  • Genesene Schüler:innen können 8 Wochen nach einem positiven PCR-Testergebnis nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Diese führen in der Schule Selbsttests durch.

Bitte beachten Sie, dass es trotz allem immer zu Einzelfallentscheidungen durch das Gesundheitsamt kommen kann. Wir möchten Ihnen nur einen Überblick über die Regelungen geben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das Team der Schule an der Ruhraue

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 26. Januar 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen