Elternbeitrag

Lernmittelfreiheit

Zu Beginn des Schuljahres sammeln wir von Ihnen einen Elternbeitrag für Lehrmittel ein. Dieser beträgt für PST 16 € und für Kinder und Jugendliche der Sekundarstufe (ab Klasse 5) 34 €. Es besteht die Möglichkeit zur Befreiung. Bitte sprechen Sie dazu Ihr Klassenteam oder die Schulsozialarbeiterin an.
 

Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt. Der Eigenanteil darf in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.

 

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technischer Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/lernmittelfreiheit