Abschlussstufe

Die Abschlussstufe umfasst die Klassen 8, 9 und 10 der Bildungsgänge geistige Entwicklung, Lernen und Hauptschule und der nach den Richtlinien für schwerstmehrfach Behinderte unterrichteten Schüler:innen (SuS). Die Unterrichtsinhalte entsprechen den Lehrplänen der allgemeinen Schule, der Förderschule Lernen und der Förderschule geistige Entwicklung. Ihr Ziel ist es, Befähigungen für den Alltag zu vermitteln und Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Integration und Lebensfreude einzuüben. SuS im Bildungsgang Geistige Entwicklung, die ihre Berufsschulpflicht in der Förderschule ableisten, besuchen die AST je nach Entlassdatum im 9., 10. und 11. oder im 10., 11. und 12. Schulbesuchsjahr.  Sie werden am Ende des Schuljahres aus der Schule entlassen, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

In den letzten drei Jahren der Abschlussstufe bearbeiten die SuS nach ihrer Wahl halbjährlich wechselnd verschiedene Projekte (z. B. Hauswirtschaft, Werken...), die sie auf ihren Beruf und ihr selbständiges Leben vorbereiten sollen. Die Bausteine werden im Rahmen von Wahlpflichtunterricht angeboten, der wöchentlich einen Vormittag von fünf Unterrichtsstunden umfasst. Bei der Entlassung erhalten die SuS den Abschlussstufenpass, in dem die Teilnahme an diesen Projekten bescheinigt wird.

 

Berufsvorbereitung: Praktika, Projekte zum Übergang Schule-Beruf

Innerhalb der drei Jahre in der AST sind zwei bzw. drei Praktika zu absolvieren. Für Schüler des Bildungsganges „Geistige Entwicklung“ sind drei Praktika vorgesehen.

  1. Praktikum: Schulpraktikum. Die SuS werden im vertrauten Rahmen in der Schule an eine manuelle Tätigkeit herangeführt (zumeist sind es Steck-, Sortier- oder Schraubarbeiten aus der WfbM der Josefsgesellschaft). Es können aber auch andere produktive Tätigkeiten, die Kollegen und / oder Schüler auswählen, durchgeführt
  2. Praktikum: Praktikum in der WfbM der Josefsgesellschaft. Das erste offizielle Betriebspraktikum wird in der ortsansässigen Einrichtung durchgeführt. Die Organisation erfolgt durch die Schule.
  3.  Praktikum: Praktikum in der heimatgebundenen WfbM. Da die Werkstätten, ebenso wie die Schulen, ihr Einzugsgebiet haben, sollen die Jugendlichen ihr letztes Praktikum in der heimatgebundenen Werkstatt machen. So werden sie mit ihrer zukünftigen Arbeitsstelle vertraut. Die Werkstattmitarbeiter erhalten einen ersten Eindruck von ihrem neuen Mitarbeiter. Das Praktikum wird von den Eltern oder Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert.

 

Die Praktika für die Schülerinnen und Schüler des Bildungsganges Lernen und Hauptschule:

Es werden wenigstens zwei Praktika abgeleistet. Die SuS sollen sich die Praktikumsstellen entsprechend ihren Neigungen, schulischen Fähigkeiten und Kompetenzen aussuchen und sich dort eigenständig bewerben. Neben dem offenen Arbeitsmarkt bieten Einrichtungen des Berufsbildungswerks schulnah Praktikumsplätze an. Unterstützt werden die Praktikanten durch Lehrkräfte, Eltern oder den Integrationsfachdienst.


Das Unterrichtsfach Arbeitslehre leitet die Schüler an, Neigungen und Kompetenzen und die Abhängigkeit von persönlichen Einschränkungen in der Auswahl des Praktikumsplatzes zu berücksichtigen. Ergänzend bietet ein schulinternes „Berufsinformationsbüro“ (BOB) Schülern wöchentlich die Möglichkeit, sich vertiefend zu informieren.


Darüber hinaus bietet die Schule im Übergang Schule und Beruf weiterführende unterstützende Angebote an. Bei diesen Maßnahmen unterstützen die außerschulischen Partner IFD und AfA sowie einige ortsansässige Unternehmen. Dies kann im Konzept zur Berufsorientierung eingesehen werden.


Für die Eltern werden im Rahmen der Abschlussstufe von der Schule Informationsveranstaltungen organisiert. Hier werden wichtige Informationen über berufliche, rechtliche und behindertenspezifische Aspekte und notwendige Kontaktadressen gegeben.
Die Teams unterstützen die Eltern bei Fragen zur beruflichen Zukunft des Kindes.