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Maskenpflicht / Schulische Testungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

soeben hat der Deutsche Bundestag über Änderungen im Infektionsschutzgesetz entschieden.

 

Die Auswirkungen für den Schulbetrieb in NRW haben wir für Sie zusammengefasst. Die komplette Schulmail vom 18.03.2022

des MSB NRW finden Sie hier: 18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

 

 

1. Maskenpflicht in den Schulen

In NRW bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen für eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 erhalten.

 

Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

 

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Person in der Schule in den Schulgebäuden freigestellt eine Maske zu tragen.

 

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

 

In den kommenden Wochen soll ein vorausschauender und behutsamer Weg zurück in die Normalität erfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird.

 

Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

 

Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie dazu Fragen haben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 18. März 2022

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